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AktuellesIZEB-Tipp 01: Heute: Neue EnEV 2007 tritt in Kraft ![]() Die Architekten: Simone Schulte, Fritz Angele vom Büro „Angele Architekten“ Nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.07.2007 tritt die EnEV 2007 zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht - Wohngebäude, die bis 31.12.1965 fertiggestellt wurden ab 1.Juli 2008, für neuere Wohngebäude ein halbes Jahr später ab 1.01.2009 und für Nichtwohngebäude ab 01.07.2009. Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. EINSPARPOTENTIAL Mit Hilfe des so genannten Energieausweises soll sich dies in Zukunft ändern. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv. Er klärt über die zu erwartenden Heizkosten von Anfang an auf, zeigt Einsparpotenziale und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten: als bedarfs- und als verbrauchsorientierten Ausweis. Der Verbrauchsorientierte Energieausweis ist bereits ab ca. 50€ erhältlich und wird auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre ermittelt. Dabei werden, sofern sie das übliche Maß deutlich übersteigen, Wohnungsleerstände im Gebäude rechnerisch berücksichtigt und eine sog. Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen. Der Verbrauchsorientierte Ausweis spiegelt dadurch lediglich das Nutzerverhalten wieder und sagt kaum etwas über die energetischen Standard des Gebäudes aus. Anders ist es hingegen bei dem bedarfsorientierten Energieausweis. Diese neutrale, anhand technischer Daten ermittelte Variante geht vom baulichen Zustand des Hauses und der Haustechnik aus und erlaubt einen guten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden, unabhänigig vom Verhalten der Bewohner. Die Kosten liegen aufgrund der genauen Datenaufnahme und Berechnungen bei ca. 300 – 500 €. Die im Energieausweis angegebenen Werte beziehen sich auf das ganze Gebäude. Für einzelne Wohnungen lässt die Angabe keinen genauen Rückschluss zu. Grundsätzlich erlaubt der Energieverbrauchskennwert - wie auch der Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Bedarfs - keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch oder die Energiekosten des einzelnen Haushalts. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude: Wärend der bedarfsorientierte Energieausweis schon seid 1.02.2002 für Neubauten vorgeschrieben ist, kann bei Bestandsgebäuden noch bis zum 1.10.2008 zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis gewählt werden. Danach benötigt man bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, den aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit. |
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