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IZEB-Tipp 10: 07-2009

Energieausweis-Pflicht
Jetzt brauchen alle Gebäude einen Pass.


Die Architekten: Simone Schulte, Fritz Angele
vom Büro „Angele Architekten“

Ab dem 1. Juli 2009 gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.

 

 

Gut zu wissen für Mieter und Käufer

Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis informiert noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.

 

Gut zu wissen für Hauseigentümer

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.

 

Fristen für die Einführung des Energieausweises:

Wohngebäude
(Fertigstellung bis einschl. 1965):
Ab 1. Juli 2008

Wohngebäude (Fertigstellung ab 1966):
Ab 1. Januar 2009

Nichtwohngebäude
Ab 1. Juli 2009

Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und zeigt sinnvolle Energieeinsparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, setzt Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie um. Der Energieausweis wird schrittweise ab 01. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht.

Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.

Wer benötigt einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötigen Eigentümer, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu bauen, vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet, dem potenziellen Käufer bzw. Mieter auf Nachfrage den Energieausweis zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.

Welcher Ausweis für welches Gebäude? (Bedarfs- /Verbrauchsausweis)
Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen dem hochwertigeren bedarfs- und dem einfacheren verbrauchsbasierten Energieausweis. Eine Pflicht zur Erstellung eines Bedarfsausweises besteht ab dem 01. Oktober 2008 nur bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Einzige Einschränkung: Wenn schon beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung das Gebäude mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat - dann genügt auch ein Verbrauchsausweis.

Wie lang ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, der dann die verbesserte Gebäudequalität abbildet.
Eine solche Überarbeitung ist in der Regel preisgünstig, da nur wenige Details vom Aussteller geändert werden müssen.

Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise können je nach Gebäude, Verfügbarkeit von Unterlagen und vor allem auch je nach Umfang der Dienstleistung variieren. Man sollte sich grundsätzlich nicht nur am Preis orientieren, sondern vor allem die angebotene Leistung vergleichen. Je ausführlicher die Sanierungstipps und je gründlicher die Datenerfassung, desto besser sind Qualität und Aussagekraft des Energieausweises und damit der Nutzen für den Gebäude Eigentümer. Daher ist ein ausführlicher bedarfsorientierter Energieausweis in der Regel teurer als ein einfacher Verbrauchsausweis, aber auch deutlich aussagekräftiger.
Grob kann man von folgenden Preisen ausgehen:
Verbrauchsorientierter Energieausweis: von 70 – 120 €
Bedarfsorientierter Energieausweis:      ab 350 €

Schritt für Schritt – eine Energieberatung hilft!

Bestehende Gebäude brauchen durchschnittlich dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten - in der Sanierung des Bestands liegen also die höchsten Einsparpotenziale. Die Kosten für Heizung und Warmwasser ließen sich laut Hr. Angele von Angele Architekten durch fachgerechtes energetisches Sanieren und moderne Gebäudetechnik um bis zu 85 Prozent (!) senken. Das zeigen auch zahlreiche Pilotprojekte.
Leider werden diese Einsparmöglichkeiten bei den derzeitigen Sanierungen nur völlig unzureichend genutzt. Selbst die Maßnahmen, die heute schon hoch wirtschaftlich sind, werden im Schnitt nur zu einem Drittel umgesetzt. Die Bevölkerung zu informieren und motivieren ist eine Aufgabe des INFOZENTRUM ENERGIE-BAU in Riedering.

Heizkosten und Einsparpotenziale bei Sanierung eines Einfamilienhauses
(44.000 kWh pro Jahr Endenergieverbrauch)

Gesamte Heizkosten vor Sanierung: 2660,00 €/Jahr

Nutzerverhalten 260,00 €/Jahr
Optimierung der Hydraulik 60,00 €/Jahr
Dämmung 950,00 €/Jahr
Austausch Fenster 420,00 €/Jahr
Austausch Heizung 270,00 €/Jahr
Verbleibende Heizkosten 700,00 €/Jahr
Ersparnis Pro Jahr 1.960,00 €

 

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