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AktuellesIZEB-Tipp 10: 07-2009 Energieausweis-Pflicht ![]() Die Architekten: Simone Schulte, Fritz Angele vom Büro „Angele Architekten“ Ab dem 1. Juli 2009 gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.
Gut zu wissen für Mieter und Käufer Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis informiert noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.
Gut zu wissen für Hauseigentümer Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.
Fristen für die Einführung des Energieausweises: Wohngebäude Wohngebäude (Fertigstellung ab 1966): Nichtwohngebäude Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und zeigt sinnvolle Energieeinsparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, setzt Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie um. Der Energieausweis wird schrittweise ab 01. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung. Wer benötigt einen Energieausweis? Welcher Ausweis für welches Gebäude? (Bedarfs- /Verbrauchsausweis) Wie lang ist ein Energieausweis gültig? Was kostet ein Energieausweis? Schritt für Schritt – eine Energieberatung hilft! Bestehende Gebäude brauchen durchschnittlich dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten - in der Sanierung des Bestands liegen also die höchsten Einsparpotenziale. Die Kosten für Heizung und Warmwasser ließen sich laut Hr. Angele von Angele Architekten durch fachgerechtes energetisches Sanieren und moderne Gebäudetechnik um bis zu 85 Prozent (!) senken. Das zeigen auch zahlreiche Pilotprojekte. Heizkosten und Einsparpotenziale bei Sanierung eines Einfamilienhauses Gesamte Heizkosten vor Sanierung: 2660,00 €/Jahr
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