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IZEB-Tipp 07: 01-2008
Heute: Energieausweis für Gebäude – Das Instrument zur Markttransparenz wird ab 2008 schrittweise zur Pflicht

Die Architekten: Simone Schulte, Fritz Angele
vom Büro „Angele Architekten“
Ein jeder kehre vor seiner Türe - das Sprichwort lässt sich bei Klimaschutz und Energieezienz wörtlich nehmen. Immerhin 29 Prozent Endenergieverbrauch entfallen auf die privaten Haushalte. Durch energiebewusstes Handeln kann jeder Verbraucher den eigenen Bedarf - ohne sich einschränken zu müssen - reduzieren, Kosten sparen und mit Ressourcen und Umwelt verantwortungsvoll umgehen. Das INFOZENTRUM ENERGIE-BAU als neutraler Partner in Sachen Energieeffizienz liefert den Verbrauchern dafür die nötigen Informationen.
Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und zeigt sinnvolle Energieeinsparpotenziale auf und gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, setzt Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie um. Der Energieausweis wird schrittweise ab 01. Juli 2008 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien Pflicht.
Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötigen Eigentümer, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu bauen, vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verp ichtet, dem potenziellen Käufer bzw. Mieter auf Nachfrage den Energieausweis zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen ebenfalls keinen Energieausweis.
Welcher Ausweis für welches Gebäude (Bedarfs- /Verbrauchsausweis)?
Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen dem hochwertigeren bedarfs- und dem einfacheren verbrauchsbasierten Energieausweis. Eine Pficht zur Erstellung eines Bedarfsausweises besteht ab dem 01. Oktober 2008 nur bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Einzige Einschränkung: Wenn schon beim Bau oder durch eine spätere Modernisierung das Gebäude mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat - dann genügt auch ein Verbrauchsausweis.
Wie lang ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, der dann die verbesserte Gebäudequalität abbildet.
Eine solche Überarbeitung ist in der Regel preisgünstig, da nur wenige Details vom Aussteller geändert werden müssen.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise können je nach Gebäude, Verfügbarkeit von Unterlagen und vor allem auch je nach Umfang der Dienstleistung variieren. Man sollte sich grundsätzlich nicht nur am Preis orientieren, sondern vor allem die angebotene Leistung vergleichen. Je ausführlicher die Sanierungstipps und je gründlicher die Datenerfassung, desto besser sind Qualität und Aussagekraft des Energieausweises und damit der Nutzen für den Gebäude Eigentümer. Daher ist ein ausführlicher bedarfsorientierter Energieausweis in der Regel teurer als ein einfacher Verbrauchsausweis, aber auch deutlich aussagekräftiger.
Fristen für die Einführung des Energieausweises:
Wohngebäude
(Fertigstellung bis einschl. 1965):
Ab 1. Juli 2008
Wohngebäude (Fertigstellung ab 1966):
Ab 1. Januar 2009
Nichtwohngebäude
Ab 1. Juli 2009 |

(Quelle: dena)
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Schritt für Schritt – eine Energieberatung hilft!
Bestehende Gebäude brauchen durchschnittlich dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten - in der Sanierung des Bestands liegen also die höchsten Einsparpotenziale. Die Kosten für Heizung und Warm wasser ließen sich laut Hr. Angele von Angele Architekten durch fachgerechtes energetisches Sanieren und moderne Gebäudetechnik um bis zu 85 Prozent (!) senken. Das zeigen auch zahlreiche Pilotprojekte.
Leider werden diese Einsparmöglichkeiten bei den derzeitigen Sanierungen nur völlig unzureichend genutzt. Selbst die Maßnahmen, die heute schon hoch wirtschaftlich sind, werden im Schnitt nur zu einem Drittel umgesetzt. Die Bevölkerung zu informieren und motivieren ist eine Aufgabe des INFOZENTRUM ENERGIE-BAU in Riedering.
Heizkosten und Einsparpotenziale bei Sanierung eines Einfamilienhauses
(44.000 kWh pro Jahr Endenergieverbrauch)
| Gesamte Heizkosten vor Sanierung: |
2660,00 €/Jahr |
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| Nutzerverhalten |
260,00 €/Jahr |
| Optimierung der Hydraulik |
60,00 €/Jahr |
| Dämmung |
950,00 €/Jahr |
| Austausch Fenster |
420,00 €/Jahr |
| Austausch Heizung |
270,00 €/Jahr |
| Verbleibende Heizkosten |
700,00 €/Jahr |
| Ersparnis Pro Jahr |
1.960,00 € |
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